Glasfaser-Patchkabel mit Steckern an einem Netzwerk-Switch

Festnetz-Speed: Bei 45,9 % der Messenden kam die volle Download-Rate an

Von der Redaktion

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In der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur erreichten oder überschritten 45,9 Prozent der messenden Festnetz-Nutzer im Berichtsjahr 2024/2025 die vertragliche maximale Download-Rate. Mindestens die Hälfte davon erhielten 85,9 Prozent. Repräsentativ ist das nicht, es zählen nur Nutzer, die selbst gemessen haben. Das meldet die Bundesnetzagentur im zehnten Jahresbericht der Breitbandmessung vom 18.06.2026. Für Sie heißt das: Ihr Vertrag nennt neben der maximalen auch eine normalerweise zur Verfügung stehende und eine minimale Rate. Prüfen Sie nach Vertragsbeginn, was tatsächlich ankommt.

Was die Bundesnetzagentur gemessen hat

Der Bericht wertet Messungen aus, die Nutzer mit den Apps der Behörde selbst durchgeführt haben. Er umfasst den Zeitraum 1. Oktober 2024 bis 30. September 2025 (Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 18.06.2026, Abruf 01.11.2026).

Festnetz, Download 2024/2025 2023/2024
Mindestens die Hälfte der vertraglichen Maximalrate 85,9 % 86,5 %
Maximalrate voll erreicht oder überschritten 45,9 % 45,2 %
Gültige Festnetz-Messungen 184.452 276.081

Stand: 01.11.2026. Quelle: Bundesnetzagentur, Jahresbericht Breitbandmessung 2024/2025 (breitbandmessung.de). Die Behörde bewertet die Ergebnisse als ähnlich wie im Vorjahr.

Was die Zahlen nicht sagen

Die Bundesnetzagentur weist selbst darauf hin: Der Bericht beruht auf Messungen der App-Nutzer und nicht auf einer repräsentativen Stichprobe. Aussagen zur Versorgung oder Verfügbarkeit lassen sich daraus nicht ableiten. Auch ein Vergleich von Glasfaser, Kabel und DSL lässt sich aus der Pressemitteilung nicht ziehen, und wir nennen ihn hier deshalb nicht. Anbieterbezogene Auswertungen stehen in der interaktiven Ergebnisdarstellung der Breitbandmessung.

Was Sie jetzt tun können

  • Vor dem Vertrag: Vergleichen Sie Tarife im DSL-Rechner und achten Sie darauf, ob die angegebene Geschwindigkeit ein Höchstwert („bis zu“) ist.
  • Nach dem Start: Messen Sie mit dem „Festnetz-Check“ der Breitbandmessung. Die Behörde stellt das Tool kostenlos bereit und vergleicht die gemessene mit der vertraglich vereinbarten Rate.
  • Bei dauerhaft zu wenig: Für den Nachweis hat die App ein eigenes Verfahren: 30 Messungen an drei Kalendertagen, mit mindestens einem Kalendertag Abstand zwischen den Messtagen, am PC per LAN-Kabel am Router. Das Messprotokoll können Sie dem Anbieter vorlegen. Bei einer erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung können Sie das Entgelt mindern oder außerordentlich kündigen (§ 57 Abs. 4 TKG).
  • Wechsel: Wer den Anbieter wechselt, hat Rechte bei Ausfall und Fristen, siehe DSL-Anbieterwechsel.

Die Messung ersetzt keine rechtliche Beratung. Welche Abweichung im Festnetz für eine Minderung reicht, hat die Bundesnetzagentur in einer Allgemeinverfügung festgelegt.