Das Kupfernetz soll irgendwann abgeschaltet werden, ein Abschalttermin steht aber nicht fest. Ihr DSL-Anschluss läuft heute unverändert weiter. Die Bundesnetzagentur hat im Januar 2026 ein Konzept vorgelegt, wie der Wechsel von Kupfer auf Glasfaser geregelt werden könnte, die nötige Gesetzesänderung ist im Bundestag noch in Beratung.
Was ist passiert?
Am 19. Januar 2026 hat die Bundesnetzagentur ihr Regulierungskonzept zur Kupfer-Glas-Migration veröffentlicht (Pressemitteilung der Bundesnetzagentur, abgerufen am 02.11.2026). Es geht um die Frage, wie das alte Telefonkupfernetz, über das DSL und VDSL laufen, durch Glasfaser ersetzt wird. Stellungnahmen waren bis 16. März möglich.
Parallel plant die Bundesregierung eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (Drucksache 21/8277). Sie soll laut Mobiflip vom 02.10.2026 unter anderem ein zentrales Gigabit-Grundbuch regeln und die Migration von Kupfer auf Glasfaser vorbereiten. Die erste Lesung im Bundestag war für den 9. Oktober 2026 angesetzt, danach folgen die Ausschüsse. Ob und wann das Gesetz beschlossen wird, war bei Redaktionsschluss nicht belegbar.
Was die Bundesnetzagentur vorschlägt
| Punkt | Vorschlag im Konzept |
|---|---|
| Start des Verfahrens | Wenn mindestens 80 % der Haushalte und Unternehmen mit Glasfaser bis in die Wohnung (FttH) versorgt sind |
| Anzeige der Abschaltung | mindestens 12 Monate vor dem Ende der Vermarktung kupferbasierter Angebote |
| Ende der Vermarktung von Kupferprodukten | mindestens 24 Monate vor der Abschaltung |
| Zum Zeitpunkt der Abschaltung | grundsätzlich flächendeckende Glasfaserversorgung |
| Information der Verbraucher | früh und ausführlich über alle Schritte |
Quelle: Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 19.01.2026, abgerufen am 02.11.2026. Es sind Vorschläge, keine geltenden Regeln.
Was heißt das für Sie?
- Heute ändert sich nichts. Die Pressemitteilung nennt keine unmittelbaren Änderungen für Endkunden. Ein bestehender Vertrag und dessen Leistung bleiben gleich.
- Es gibt Vorlauf. Nach dem Konzept läge zwischen dem Ende der Vermarktung von Kupfertarifen und der Abschaltung mindestens ein Zeitraum von 24 Monaten. Das ist ein Vorschlag. Die Regierung nennt als Ziel, dass Verbraucher „ohne Unterbrechung“ versorgt bleiben, im Ausnahmefall mit einer mindestens gleichwertigen Alternativtechnik (Mobiflip, 02.10.2026).
- Kabelinternet wird in der Pressemitteilung nicht erwähnt. Das Konzept betrifft das Kupfertelefonnetz.
Was sollten Sie jetzt tun?
- Nichts überstürzen. Eine Abschaltung steht für Ihre Adresse nicht an. Lassen Sie sich von Vertretern an der Haustür oder am Telefon nicht mit „Das Kupfernetz wird abgeschaltet“ zu einem Vertrag drängen.
- Prüfen, ob Glasfaser an Ihrer Adresse verfügbar ist. Das geht im Gigabit-Grundbuch der Bundesnetzagentur und in unserem DSL-Rechner, der die Tarife für Ihre Adresse zeigt.
- Bei einem Wechsel Ihre Rechte kennen: Anbieterwechsel ohne Ausfall und mit Entschädigung, Sonderkündigung bei Preiserhöhung und Minderung bei zu langsamem Internet.
- Beim Umzug gilt § 60 TKG: Umzug mit Internetvertrag.
Was noch offen ist
Offen sind laut Bundesnetzagentur die gesetzlichen Grundlagen, die der Gesetzgeber schaffen muss. Das Gesamtkonzept soll Schritt für Schritt erarbeitet werden und ist mit der Veröffentlichung nicht abgeschlossen. Wir aktualisieren diesen Bericht, sobald das Gesetz verabschiedet ist.
Stand: 02.11.2026. Quellen: Bundesnetzagentur (19.01.2026), Mobiflip (02.10.2026).



